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DSGVO konform YouTube Videos einbinden

YouTube Video DSGVO konform einbinden

Generell gibt es mehrere Arten Videos DSGVO konform einzubinden. YouTube bietet auf der Plattform bereits 2 Varianten an.

Variante 1:

Bei der ersten Variante können die Videos normal eingefügt werden.  Dazu klicken Sie einfach bei dem Video auf „Share“.

Im nächsten Fenster können Sie festlegen wie Sie es teilen möchten und ab wann das Video starten soll. Wenn Sie CMS Systeme wie WordPress nutzen, kann es sein das die angezeigte URL ausreicht.

Wenn Sie das Video direkt in die Seite einfügen und nicht über ein extra Tool, klicken Sein auf Einbetten.

Bei dieser Variante würden Sie jetzt einfach den Code einfügen. Davon ist aber abzuraten, da dann Ihr Video einfach Cookies setzt. Lesen Sie bei Variante 2 wie Sie ab hier besser verfahren.

Variante 2

Diese Variante besteht aus den gleichen Schritten wie Variante 1. Nur wird bei dieser Variante die Domain gewechselt von:

youtube.com nach youtube-nocookie.com

Bei dieser Variante verwendet Google keine Cookies. Sie können einfach beim letzten Punkt von Variante 1 wie auf dem Bild zu erkennen ist, nach unten scrollen. Dort finden Sie den Punkt Aktivieren Sie den erweiterten Modus für den Datenschutz.

Nach dem Sie die Funktion aktiviert hat können Sie theoretisch schon das Video auf Ihrer Seite einfügen.

Welche Daten werden erhoben?

Variante 1

Ca. 18 Cookies werden abgelegt

Es werden außerdem Daten in dem Local Storage geschrieben.

Wie man hier sieht, werden viele Informationen seitens Googles erhoben. Unter anderem wird sogar ein doubleclick Cookie gesetzt. Dieses wird dafür benötigt um Plattform übergreifend, personenbezogene Werbung zu schalten. Bei Variante 2, sieht es schonmal besser aus.

 

Variante 2

Bei dieser Variante werden keine Cookies gesetzt. Siehe nächstes Bild.

Im Local Storage werden bei dieser Variante trotzdem Informationen gespeichert.

Wie man hier sieht werden noch Daten im Local Storage geschrieben. Wer das auch nicht möchte, kann das Video erst laden, wenn eine Einwilligung besteht.

 

Fazit

Beide Varianten haben Ihre Probleme auch bei Variante 2 werden noch Daten gespeichert. Nämlich im Local Storage. Wenn man Videos nach Variante bereits verwendet, sollten diese ausgetauscht werden. Wenn man dieses nicht so einfach machen kann, weil viele Videos verwendet werden, kann man auch die URL mit Hilfe von JavaScript umschreiben. Des weiteren kann man auch die Variante 2 erst laden, wenn man die Nutzereinwilligung hat.

 

Das Skript

Mit unserem Skript kann bei neuen Videos einfach der Code angepasst werden und die Videos erhalten ein Overlay mit dem Bild welches bei YouTube hinterlegt ist. Desweiteren erkennt es alte Videos und ändert die URL von YouTube auf YouTube-nocookies.

  1. Erkennt alte Videos und ändert die URL zu Variante 2 wenn nötig

  2. Neue Videos werden erst geladen, wenn der Nutzer eingewilligt

Wenn Sie den Code haben, können Sie diesen ganz einfach anpassen:

Sie müssen beim obigen Skript einfach nur src nach data-src ändern. Den Rest übernimmt das Skript.

Ein solches Overlay würde dann wie folgt aussehen, wenn ein Besucher noch nicht eingewilligt hat:

Mit dem Klick auf das Bild wird das Iframe geladen oder wenn der Nutzer die Erlaubnis via Consent Banner gibt. Des Weiteren verfügt das Bild über einen Link zur Google Datenschutzbestimmung.

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